Elektronische Amtssignatur, elektronisches Siegel, persönliche elektronische Signatur
Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere elektronische Amtssignatur für amtssignierte Dokumente, das elektronische Siegel für nicht-amtliche elektronisch signierte Dokumente und die elektronische Signatur unserer Hochschulleitung.
1. Elektronische Amtssignatur
Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments der IMC FH Krems. Die IMC Fachhochschule Krems GmbH verwendet folgende Bildmarke für ihre amtlichen elektronisch signierten Dokumente:
Die von der IMC FH Krems amtssignierten Dokumente weisen einen Signaturblock gemäß folgendem Beispiel auf:
Die Amtssignatur kann auf folgende Arten geprüft werden:
- Auf der Homepage www.signaturpruefung.gv.at
- Durch Übermittlung eines Scans des Dokuments an recht(at)fh-krems.ac.at
- Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens: Piaristengasse 1, 3500 Krems, z.Hd. Abteilung Recht & Verträge
2. Elektronisches Siegel
Für nicht-amtliche elektronisch signierte Dokumente verwendet die IMC FH Krems folgendes elektronisches Siegel:
Die von der IMC FH Krems elektronisch signierten Dokumente weisen einen Signaturblock gemäß folgendem Beispiel auf:
Das elektronische Siegel kann auf folgende Arten geprüft werden:
- Auf der Homepage www.signaturpruefung.gv.at
- Durch Übermittlung eines Scans des Dokuments an recht(at)fh-krems.ac.at
- Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens: Piaristengasse 1, 3500 Krems, z.Hd. Abteilung Recht & Verträge
3. Persönliche elektronische Signatur der Geschäftsführung und der Prokuristin
Dokumente, die von der Geschäftsführung und der Prokuristin mittels persönlicher qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt sind, haben die selbe Gültigkeit wie ein analog unterfertigtes Originaldokument. Die qualifizierte elektronische Signatur der Geschäftsführung oder der Prokuristin gilt jedenfalls als Herkunftsnachweis des Dokuments der IMC FH Krems.
4. Datenschutz
Die zur Signaturprüfung übermittelten Daten werden insoweit verarbeitet, als dies zur Prüfung des Dokuments notwendig ist. Nach einer positiv erledigten Prüfung werden die Daten gelöscht. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses werden die Daten für die allfällige Durchführung von rechtlichen Schritten weiter gespeichert, jedoch maximal für drei Jahre.