Zugangsvoraussetzungen
Welche formalen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um für ein Studium bei uns an der IMC FH Krems zugelassen zu werden? Finden Sie es heraus.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kriterien für ein Studium an unserer Hochschule. Wir überprüfen, nachdem wir Ihre vollständige Bewerbung erhalten haben auf individueller Basis, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für Ihr Wunschstudium erfüllen.
Bachelor -Studiengänge
Schwerpunkt: Wirtschaft
Schwerpunkt: Digitalisierung & Technik
Schwerpunkt: Gesundheit
Schwerpunkt: Life Sciences
Master -Studiengänge
Schwerpunkt: Wirtschaft
Schwerpunkt: Digitalisierung & Technik
Schwerpunkt: Gesundheit
Schwerpunkt: Life Sciences
Wir informieren Sie über Studienbeiträge und sonstige Gebühren.
Vorbereitung ist alles – lesen Sie nach, wie das Aufnahmeverfahren im Detail aussehen wird.
Welche Termine müssen Sie für Ihre Online-Bewerbung im Auge behalten? Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Sie haben sich für einen unserer Studiengänge entschieden? Gerne führen wir Sie Schritt für Schritt durch Ihre Online-Bewerbung.
Anerkennung eines ausländischen Abschlusses: Nostrifikation
Sie können Ihren im Ausland erworbenen Studienabschluss an unserer Hochschule auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.
Das ist vor allem dann nötig, wenn Sie eine Anerkennung Ihres Abschlusses für Ihren beruflichen Werdegang beziehungsweise für eine weiterführende Ausbildung in Österreich benötigen.
Im Dokument Antrag auf Nostrifizierung finden Sie alle nötigen Informationen. Gut zu wissen: Alle Unterlagen müssen in beglaubigter Kopie vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher ins Deutsche bzw. Englische übersetzt werden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Nostrifizierung sowie alle erforderlichen Unterlagen entweder per E-Mail oder Post an uns.
Noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach per E-Mail an die zuständige Stabstelle.
Büro der Kollegiumsleitung
z. H. Mag.(FH) Heide Hoda
kollegium(at)fh-krems.ac.at
Zulassung als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender
Sie haben daran Interesse, als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender an Lehrveranstaltungen teilzunehmen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, um Zulassung dafür anzusuchen.
Füllen Sie dazu das Formular Antrag um Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r aus und schicken Sie dieses an unsere zuständige Stabstelle, das Büro der Kollegiumsleitung .
Gut zu wissen
- Als außerordentliche Studierende oder als außerordentlicher Studierender können Sie keinen akademischen Grad verliehen bekommen, da Sie nur einen Teil des Studiums absolvieren.
- Sie können nur an Lehrveranstaltungen mit verfügbaren Plätzen teilnehmen, für die Sie auch fachlich qualifiziert sind.
- Wenn Ihnen ein sog. Anpassungslehrgang oder einzelne Lehrveranstaltungen im Zuge einer Gleichwertigkeitsprüfung eines gesundheitswissenschaftlichen Abschlusses per Bescheid des zuständigen Ministeriums vorgeschrieben wurden, so können Sie diese ebenfalls als außerordentlicher Studierender/außerordentliche Studierende bei uns absolvieren.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als außerordentlicher Studierender/ außerordentliche Studierende den Studienbeitrag je Semester zu entrichten haben.
- Der Studienbeitrag für das gesamte Semester muss vor Beginn der ersten besuchten Lehrveranstaltung bei uns einlangen.
Fragen zur Bewerbung und Aufnahme?
Studienberatung
Sie haben Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen, zum Aufnahmeverfahren und Co? Unsere Studienberatung hilft Ihnen gerne weiter.
Ask a Student
Richten Sie Ihre Fragen direkt an unsere Studierenden und holen Sie sich Erfahrungen aus erster Hand. Unsere Facebook-Gruppe macht es möglich.
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