Rechtliches
Ziele und leitende Grundsätze von Fachhochschul-Studiengängen gemäß dem FHStG 1993 sind im Wesentlichen:
- Gewährung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau
- Vermittlung der Fähigkeit, die Aufgaben des jeweiligen Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen
- Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolventen
- Realisierung der in der Lehre vorgetragenen Qualitätsgrundsätze im eigenen Unternehmen
- Orientierung an den Qualitätsanforderungen der internationalen Wirtschaft
