Studieren ohne Matura
Alle Infos für Bewerberinnen und Bewerber, die keine Matura haben und sich für ein Studium an der FH Krems interessieren.
A) Berufsreifeprüfung
Website des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur oder
B) Studienberechtigungsprüfung
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung oder
C) Spezifische Studiengangsqualifikation in Verbindung mit einer Studiengangs-Zulassungsprüfung oder Ergänzungsprüfungen
Studiengangs-Zulassungsprüfung
Voraussetzungen:
- Staatsangehörigkeit eines EU-/ EWR-Mitgliedsstaates
- Mindestalter 20 Jahre
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (Informationen dazu finden Sie im Bereich Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Bachelorstudiengänge)
Das ist wichtig zu wissen:
Die Studiengangs-Zulassungsprüfung berechtigt Sie nur zu einem Studium an unserer Fachhochschule.
BewerberInnen ohne Hochschulreife, die für die Erfüllung der studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen eine Teilnahme an der Studiengangs-Zulassungsprüfung anstreben, werden gebeten, Ihre Online Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. In der Online Bewerbung können Sie Ihre Anmeldung zur Studiengangs-Zulassungsprüfung bekannt geben.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden vom Rektorat im Detail geprüft und die erforderlichen Teilbereiche festgestellt. Per E-Mail informieren wir Sie über die vorgeschriebenen Teilbereiche. Unabhängig von der Studiengangs-Zulassungsprüfung ist das studiengangsspezifische Aufnahmeverfahren regulär zu durchlaufen.
Die vorgeschriebenen Teilbereiche der Studiengangs-Zulassungsprüfung können durch eine Kooperation an der Volkshochschule Krems abgelegt werden. Dafür ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Prüfungstermine werden vor bzw. im Laufe des ersten Semesters angeboten. Grundsätzlich sind alle vorgeschriebenen Teilbereiche bis zum Ende des ersten Semesters zu absolvieren. Der Nachweis der positiven Absolvierung der vorgeschriebenen Prüfungen (inkl. allfälliger Wiederholungen) muss bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters vorliegen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung und den Teilbereichen der Studiengangs-Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Bachelorstudiengänge.
Ergänzungsprüfungen
Wenn das von Ihnen vorgelegte Abschlusszeugnis dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gemäß § 4 FHSTG idgF nicht gleichwertig ist, dann können Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit mit der österreichischen Hochschulreife vorgeschrieben werden.
Das ist wichtig zu wissen:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden vom Rektorat im Detail geprüft und gegebenenfalls werden Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Unabhängig von den Ergänzungsprüfungen ist das studiengangsspezifische Aufnahmeverfahren regulär zu durchlaufen.
Die Ergänzungsprüfungen können an der IMC Fachhochschule Krems abgelegt werden. Ergänzungsprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik können durch eine Kooperation auch an der Volkshochschule Krems abgelegt werden. Dafür ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Prüfungstermine werden vor bzw. im Laufe des ersten Semesters angeboten. Der Nachweis der positiven Absolvierung der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen (inkl. allfälliger Wiederholungen) muss bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters vorliegen, widrigenfalls ein Ausschluss aus dem Studium erfolgt.
Weitere Informationen:
Gerne steht Ihnen die Studienberatung bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Philipp Widermann Absolvent Gesundheitsmangement, Master
“Die fachspezifische Ausbildung mit internationalem Kontext war für mich ausschlaggebend!”
