Einreise und Aufenthaltsbestimmungen
Studierende aus Drittstaaten benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung Studierender“ zum Aufenthalt und/oder ein Visum zur Einreise nach Österreich.
Detaillierte Information zu den Einreise und Aufenthaltsbestimmungen in Österreich finden Sie auf der Website des OeAD www.oead.at und im Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende
Die IMC Fachhochschule Krems kann BewerberInnen aus Drittstaaten nach vollständiger Bewerbung und bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen eine bedingte Zulassung ausstellen. Diese ermöglicht den BewerberInnen eine gleichzeitige und vor allem rechtzeitige Antragsstellung für ein Visum und die Aufenthaltsbewilligung bei der österreichischen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland.

